DSGVO-DatenverarbeitungsmodellPatientenverwaltung in einer Arztpraxis
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (6)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (6)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
berufliche Situation
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
15 Jahre
Lifestyle-Informationen
je nach Kontext, sofern die Daten mit Einwilligung des Patienten erhoben werden und für die Diagnose und Betreuung des Patienten erforderlich sind
Details der Daten
Definition
allein, institutionalisiert, unabhängig, bettlägerig
Definition
Intensität, Häufigkeit, Dauer
Definition
Familienhelfer
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
15 Jahre
Funktionale und technische Prüfpfade
Details der Daten
Definition
Prüfpfade, die über die Geschäftsaktionen von Benutzern oder Maschinen innerhalb des Informationssystems berichten.
Definition
Prüfpfade, die über die Aktivität der Software- und Hardwarekomponenten berichten, die vom Informationssystem verwendet werden, um die von einem Benutzer oder Computer angeforderte Funktionalität bereitzustellen.
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
15 Jahre
Gesundheit
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre
Die Verarbeitung dieser besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO für Zwecke der Gesundheitsvorsorge, der medizinischen Diagnostik oder Behandlung.
Zwischenarchivierung:
15 Jahre
Patientenidentifikation
Details der Daten
Definition
Name der Person
Definition
Geburtsdatum der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre im aktiven Dienst
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
15 Jahre im Zwischenarchiv
Familiensituation
Details der Daten
Definition
Ledig, verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend usw.
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
15 Jahre
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
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