Das KI-MIG schafft Klarheit bei der Aufsicht
Das KI-MIG führt keine neuen materiellen Pflichten ein. Sein Zweck besteht darin, die europäische KI-Verordnung organisatorisch in Deutschland umzusetzen und die bislang offene Frage der Zuständigkeit zu klären.
Für Unternehmen ist das ein wichtiger Schritt. Während die Anforderungen der KI-Verordnung bereits seit ihrem Inkrafttreten feststanden, fehlte bislang die nationale Aufsichtsstruktur. Mit dem KI-MIG gibt es nun einen klaren Ansprechpartner für Unternehmen, Behörden und betroffene Personen.
Die Bundesnetzagentur übernimmt dabei drei zentrale Aufgaben:
- Marktüberwachung für KI-Systeme in ihren Zuständigkeitsbereichen
- Zentrale Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung
- Beschwerdestelle für Hinweise auf mögliche Verstöße
Darüber hinaus wird bei der Bundesnetzagentur ein Kompetenz- und Koordinierungszentrum eingerichtet. Dieses soll die Zusammenarbeit mit anderen deutschen Behörden sowie den europäischen Aufsichtsstrukturen unterstützen und bei Auslegungsfragen Orientierung geben.
Wer beaufsichtigt die KI-Verordnung in Deutschland?
Deutschland setzt bei der Umsetzung der KI-Verordnung auf einen hybriden Aufsichtsansatz. Statt einer einzigen zentralen KI-Behörde bleiben viele bestehende Fachaufsichten weiterhin zuständig.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: In regulierten Branchen bleibt der bisherige Ansprechpartner häufig derselbe. So werden beispielsweise Finanzunternehmen auch künftig vor allem mit der BaFin zusammenarbeiten, während im Medienbereich die Landesmedienanstalten eine wichtige Rolle behalten.
Die Bundesnetzagentur übernimmt dagegen die zentrale Koordinierung und die Marktüberwachung in Bereichen, für die keine spezielle Fachbehörde vorgesehen ist. Damit wird sie zu einem der wichtigsten Akteure der deutschen KI-Aufsicht.
Besonders relevant ist dabei, dass die Bundesnetzagentur in ihren Zuständigkeitsbereichen nicht nur Hochrisiko-KI-Systeme überwacht. Sie kontrolliert ausdrücklich auch die Einhaltung von Transparenzpflichten sowie die Einhaltung der Verbote bestimmter KI-Praktiken. Unternehmen sollten daher nicht davon ausgehen, dass nur komplexe oder technisch anspruchsvolle KI-Anwendungen in den Fokus der Aufsicht geraten.
Seit 2. August gelten Transparenzpflichten
Parallel zum Inkrafttreten des KI-MIG ist ein weiterer wichtiger Meilenstein der KI-Verordnung erreicht worden: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzanforderungen für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Betroffen sein können unter anderem Bilder, Videos, Audiodatein und Texte.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Nachvollziehbarkeit von KI-generierten Inhalten zu verbessern und Täuschungen zu vermeiden. Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, wenn Inhalte vollständig oder teilweise durch künstliche Intelligenz erstellt oder verändert wurden.
Besonders relevant ist dies für Marketing, Unternehmenskommunikation, Social Media, E-Learning und Kundenservice. In vielen Organisationen werden heute bereits KI-gestützte Werkzeuge für die Erstellung von Bildern, Texten, Präsentationen oder Videos eingesetzt. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Inhalte veröffentlicht werden und ob hierfür Kennzeichnungs- oder Dokumentationspflichten bestehen.
Bei Bild-, Video- und Audioinhalten sieht die europäische Regulierung zudem vor, dass entsprechende Hinweise möglichst maschinenlesbar bereitgestellt werden. In der Praxis können hierfür beispielsweise Metadaten, digitale Wasserzeichen oder andere technische Kennzeichnungen eingesetzt werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
1. KI-Systeme erfassen
Der erste Schritt ist ein vollständiges KI-Inventar. Berücksichtigt werden sollten nicht nur eigene KI-Projekte, sondern auch KI-Funktionen in bestehender Software wie CRM-Systemen, Bewerbermanagement, Übersetzungstools oder Meeting-Assistenten.
2. Rollen und Verantwortlichkeiten bestimmen
Die Anforderungen der KI-Verordnung hängen davon ab, ob ein Unternehmen als Anbieter, Betreiber oder Integrator eines KI-Systems auftritt. Diese Rollen sollten für jedes System dokumentiert werden.
3. Risiken bewerten
Unternehmen sollten prüfen, ob ein System als Hochrisiko-KI eingestuft wird, Transparenzpflichten auslöst oder nur ein geringes Risiko aufweist. Die Bewertung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
4. Kennzeichnungsprozesse etablieren
Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollte klare Prozesse für Prüfung, Freigabe und Kennzeichnung definieren. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob Metadaten oder Wasserzeichen im Veröffentlichungsprozess erhalten bleiben.
5. KI-Kompetenz nachweisen
Die KI-Verordnung verlangt ausreichend KI-Kompetenz bei den verantwortlichen Beschäftigten. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen sollten daher dokumentiert werden.
6. KI-Governance und Datenschutz verbinden
Da viele KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, sollten DSGVO-Dokumentation und KI-Governance zusammengeführt werden. Das reduziert Doppelarbeit und schafft konsistente Compliance-Nachweise.
Fazit
Mit dem KI-MIG endet die Phase der Unsicherheit über die nationale Zuständigkeit für die KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Akteurin der deutschen KI-Aufsicht.
Für Unternehmen entsteht dadurch zwar kein neuer Pflichtenkatalog. Die Erwartungen an eine nachvollziehbare KI-Governance, eine dokumentierte Risikobewertung und die Einhaltung der Transparenzpflichten sind jedoch deutlich konkreter geworden.
Der beste Ausgangspunkt ist ein aktuelles Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme, verbunden mit den bereits bestehenden Datenschutz- und Compliance-Prozessen.
Mit Dastra führen Sie Ihr Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Ihr KI-Register in einer Plattform – inklusive Risikobewertung, Datenschutz-Folgenabschätzung und Aufgabenverwaltung. Datenschutz- und KI-Governance-Nachweise entstehen so aus einem Prozess.
Quellen:
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, Pressemitteilung 47/2026, 29.07.2026: „Neues KI-Gesetz tritt in Kraft"
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 29.07.2026: „Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung"
