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Testdaten im EU AI Act: Definition und Anforderungen

Victoria Wolff
Victoria Wolff
2 Lesezeit

Gemäß Art. 3 Nr. 32 EU AI Act bezeichnet der Begriff Testdaten Daten, die für eine unabhängige Bewertung eines KI-Systems verwendet werden, um dessen erwartete Leistung vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme zu bestätigen.

Testdaten sind von Trainingsdaten und Validierungsdaten zu unterscheiden. Trainingsdaten dienen dem Training eines KI-Modells, während Validierungsdaten insbesondere zur Bewertung und Abstimmung des trainierten Systems eingesetzt werden. Testdaten dienen anschließend der unabhängigen Überprüfung der erwarteten Leistung.

Bei Hochrisiko-KI-Systemen stellt Art. 10 EU AI Act besondere Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze. Die Datensätze müssen im Hinblick auf die Zweckbestimmung insbesondere relevant, hinreichend repräsentativ sowie so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sein.

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