Gemäß Art. 3 Nr. 32 EU AI Act bezeichnet der Begriff Testdaten Daten, die für eine unabhängige Bewertung eines KI-Systems verwendet werden, um dessen erwartete Leistung vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme zu bestätigen.
Testdaten sind von Trainingsdaten und Validierungsdaten zu unterscheiden. Trainingsdaten dienen dem Training eines KI-Modells, während Validierungsdaten insbesondere zur Bewertung und Abstimmung des trainierten Systems eingesetzt werden. Testdaten dienen anschließend der unabhängigen Überprüfung der erwarteten Leistung.
Bei Hochrisiko-KI-Systemen stellt Art. 10 EU AI Act besondere Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze. Die Datensätze müssen im Hinblick auf die Zweckbestimmung insbesondere relevant, hinreichend repräsentativ sowie so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sein.