Gemäß Art. 3 Nr. 66 EU AI Act ist ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck ein KI-System, das auf einem KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck beruht und in der Lage ist, einer Vielzahl von Zwecken zu dienen. Dies gilt sowohl für die direkte Verwendung als auch für die Integration in andere KI-Systeme.
Ein KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck ist dabei vom zugrunde liegenden KI-Modell zu unterscheiden. KI-Modelle stellen für sich genommen grundsätzlich noch keine KI-Systeme dar. Wird ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck jedoch in ein KI-System integriert und erhält dieses dadurch die Fähigkeit, eine Vielzahl unterschiedlicher Zwecke zu erfüllen, kann es als KI-System mit allgemeinem Verwendungszweck eingestuft werden.
Solche Systeme können entweder direkt eingesetzt oder als Bestandteil in weitere KI-Systeme integriert werden. Die korrekte Einordnung ist insbesondere für die Bestimmung der Rollen und Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette sowie für eine strukturierte KI Compliance relevant.