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Europäisches KI-Büro (AI Office): Aufgaben und Zuständigkeiten

Victoria Wolff
Victoria Wolff
2 Lesezeit

Das Europäische Amt für Künstliche Intelligenz wurde innerhalb der Europäischen Kommission eingerichtet und unterstützt die Umsetzung und einheitliche Anwendung des EU AI Act in der Europäischen Union. Seine Aufgaben und Befugnisse ergeben sich sowohl aus dem AI Act als auch aus dem Beschluss der Kommission zur Einrichtung des AI Office.

Dabei ersetzt das AI Office nicht die zuständigen nationalen Behörden. Während die nationalen Marktüberwachungsbehörden grundsätzlich für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften für KI-Systeme zuständig sind, übernimmt das AI Office insbesondere bei KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck eine zentrale europäische Aufsichts- und Durchsetzungsfunktion.

Aufgaben und Zuständigkeiten des Europäischen KI-Büros

Koordinierung und einheitliche Anwendung des AI Act
Das AI Office unterstützt die kohärente Anwendung des AI Act in den Mitgliedstaaten und arbeitet hierzu mit den nationalen zuständigen Behörden sowie weiteren europäischen Governance-Gremien zusammen. Damit trägt es zu einer einheitlichen KI Governance innerhalb der Europäischen Union bei.

Leitlinien und Unterstützung bei der KI Compliance
Das AI Office unterstützt die Kommission bei der Entwicklung von Leitlinien, Bewertungsmethoden, Benchmarks und Verhaltenskodizes. Insbesondere für Anbieter von GPAI-Modellen wurden bereits Leitlinien und ein General-Purpose AI Code of Practice entwickelt, die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer regulatorischen Pflichten unterstützen.

Überwachung technologischer Entwicklungen und systemischer Risiken
Das AI Office beobachtet technologische und marktbezogene Entwicklungen und entwickelt Methoden zur Bewertung der Fähigkeiten und Risiken von GPAI-Modellen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf besonders leistungsfähigen Modellen, die nach dem AI Act als GPAI-Modelle mit systemischem Risiko eingestuft werden können.

Aufsicht über General-Purpose AI
Eine der wichtigsten Aufgaben des AI Office ist die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Es kann unter anderem Informationen anfordern, Modelle evaluieren lassen und von Anbietern Maßnahmen zur Einhaltung des AI Act verlangen. In bestimmten Konstellationen erstrecken sich seine Kompetenzen auch auf KI-Systeme, die auf solchen Modellen basieren.

Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden
Die Überwachung von Hochrisiko-KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken erfolgt grundsätzlich durch die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden. Das AI Office unterstützt diese Behörden und trägt zur Koordinierung grenzüberschreitender und unionsweiter Fragestellungen bei.

Internationale Zusammenarbeit
Das AI Office unterstützt einen kohärenten europäischen Ansatz zur Regulierung vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit und Diskussion über KI Governance und globale KI-Standards.

Durchsetzung und Sanktionen bei GPAI-Modellen
Bei Verstößen gegen die Vorschriften für GPAI-Modelle verfügt die Europäische Kommission über unmittelbare Durchsetzungsbefugnisse. Sie kann insbesondere Informationen verlangen, Modelle evaluieren, Abhilfemaßnahmen anordnen und gegenüber Anbietern von GPAI-Modellen Geldbußen verhängen. Diese Durchsetzungsbefugnisse sind seit dem 2. August 2026 anwendbar.

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