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Eingabedaten nach dem EU AI Act

Victoria Wolff
Victoria Wolff
2 Lesezeit

Gemäß Art. 3 Nr. 33 EU AI Act bezeichnet der Begriff Eingabedaten Daten, die in ein KI-System eingespeist oder von diesem direkt erfasst werden und auf deren Grundlage das System eine Ausgabe hervorbringt.

Eingabedaten sind dabei von Trainings-, Validierungs- und Testdaten zu unterscheiden. Während Trainingsdaten der Entwicklung und dem Training eines KI-Systems dienen, werden Eingabedaten dem System im Rahmen seiner konkreten Nutzung zur Verfügung gestellt oder von diesem erfasst.

Bei Hochrisiko-KI-Systemen können die Eigenschaften und Spezifikationen der vorgesehenen Eingabedaten zudem für die Transparenz und Dokumentation des Systems relevant sein. Der EU AI Act sieht insbesondere vor, dass Betreiber gegebenenfalls Informationen über die Spezifikationen der Eingabedaten erhalten müssen.

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