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Anhang I des EU AI Act: Harmonisierungsrechtsvorschriften

Victoria Wolff
Victoria Wolff
3 Lesezeit

Nach Art. 6 Abs. 1 EU AI Act kann ein KI-System als Hochrisiko-KI-System eingestuft werden, wenn es als Sicherheitsbauteil eines unter Anhang I fallenden Produkts verwendet werden soll oder selbst ein solches Produkt ist und für dieses Produkt eine Konformitätsbewertung durch Dritte erforderlich ist.

Anhang I des EU AI Act unterscheidet zwischen Harmonisierungsrechtsvorschriften auf Grundlage des Neuen Rechtsrahmens in Abschnitt A und sonstigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Abschnitt B.

Abschnitt A: Harmonisierungsrechtsvorschriften auf Grundlage des Neuen Rechtsrahmens

  1. Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
  2. Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
  3. Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  4. Richtlinie 2014/34/EU über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  5. Richtlinie 2014/53/EU über Funkanlagen
  6. Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte
  7. Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen
  8. Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
  9. Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  10. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
  11. Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika

Abschnitt B: Sonstige Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union

  1. Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
  2. Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
  3. Verordnung (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
  4. Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung
  5. Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
  6. Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
  7. Verordnung (EU) 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit von Kraftfahrzeugen
  8. Verordnung (EU) 2018/1139 über gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt und die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit, soweit die Konstruktion, Herstellung und Vermarktung der in Anhang I genannten unbemannten Luftfahrzeuge sowie ihrer Motoren, Propeller, Teile und Ausrüstung zur Fernsteuerung betroffen sind.
  9. Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen

Die Zuordnung zu Anhang I bedeutet dabei nicht automatisch, dass jedes KI-System im Zusammenhang mit einem der genannten Produkte als Hochrisiko-KI-System gilt. Für die Einstufung nach Art. 6 Abs. 1 EU AI Act müssen zusätzlich die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere die Funktion als Sicherheitsbauteil oder Produkt sowie grundsätzlich das Erfordernis einer Konformitätsbewertung durch Dritte.

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