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Akteur (Operator) im EU AI Act: Definition und Rollen

Victoria Wolff
Victoria Wolff
2 Lesezeit

Gemäß Art. 3 Nr. 8 EU AI Act bezeichnet der Begriff „Akteur“ einen:

  • Anbieter,
  • Produkthersteller,
  • Betreiber,
  • Bevollmächtigten,
  • Einführer oder
  • Händler.

Der Begriff dient damit als Sammelbezeichnung für mehrere regulatorische Rollen entlang des Lebenszyklus und der Lieferkette eines KI-Systems. Welche konkreten Pflichten nach dem EU AI Act gelten, hängt davon ab, welche dieser Rollen eine natürliche oder juristische Person im jeweiligen Fall einnimmt.

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