DSGVO-DatenverarbeitungsmodellWebseitenverwaltung (Website)
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (4)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (3)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Identität des Autors eines Artikels
Im Blog, auf der Site, im Whitepaper oder anderen auf der Site veröffentlichten Inhalten
Details der Daten
Definition
Name der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Lebensdauer des Inhalts auf der Site
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
Lebensdauer des Inhalts auf der Site
Erfassung von Verbindungsdaten zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Betriebs von Computeranwendungen und Netzwerken
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Protokolldaten von Verbindungen und Aktionen werden ein Jahr lang aufbewahrt (Sicherheitsüberprüfungen)
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
Protokolldaten von Verbindungen und Aktionen werden ein Jahr lang aufbewahrt (Sicherheitsüberprüfungen)
Publikationsmanagementdaten (Objekt, Ergebnis, Nachverfolgung, Statistiken)
Publikationsmanagementdaten (Objekt, Ergebnis, Nachverfolgung, Statistiken)
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Fünf Jahre ab Veröffentlichungsdatum
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
Fünf Jahre ab Veröffentlichungsdatum
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
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