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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellErkennung von Betrugsmustern und Optimierung von Abfragen

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
ÖffentlichRegierung
Dieses Verarbeitungsmodell dient dazu, die Auswahl der zu kontrollierenden Steuerzahler zu verbessern, indem anhand der in den Steuerzahlerakten enthaltenen Daten bestehende Korrelationen zwischen Hochrisikoakten und betrügerischem Verhalten oder wahrscheinlich betrügerischem Verhalten ermittelt werden, die durch Data-Mining-Software modelliert werden.

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

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Verbesserte Auswahl der zu prüfenden Steuerzahler
Erkennen Sie anhand der in den Steuerakten enthaltenen Daten bestehende Korrelationen zwischen Hochrisikoakten und betrügerischem Verhalten oder wahrscheinlich betrügerischem Verhalten, modelliert durch Data-Mining-Software.
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Daten zur Betrugsbekämpfung und Abfrageverbesserung

Details der Daten


Berufliche Steuerdatenerforderlich
Telefonnummererforderlich
E-Mailerforderlich
Bankverbindungerforderlich
Steuerdaten für natürliche Personenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Bürger

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:3


Zugriff auf das vollständige Modell

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